Alltagshilfe und Entlastung in Wiesbaden-Sonnenberg
LebensVita unterstützt Sie zu Hause in Wiesbaden-Sonnenberg (65193): im Haushalt, beim Einkauf und mit Begleitung. Wir sind ein nach §45a SGB XI anerkannter Anbieter zur Unterstützung im Alltag und kein Pflegedienst, und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Nabil Laaroussi
Gründer und Leiter · LebensVita
Womit wir Sie in Sonnenberg im Alltag entlasten
Wir helfen dort, wo Aufgaben schwerer von der Hand gehen, damit Sie in Ihrem vertrauten Zuhause bleiben können. Ihre feste Helferin kennt Ihren Haushalt und Ihre Gewohnheiten; pflegerische oder medizinische Aufgaben übernehmen wir nicht.
- Haushalt: Wäsche waschen, aufräumen, Küche und Bad sauber halten
- Einkäufe erledigen oder Sie zum Geschäft begleiten
- Fahrdienst und Begleitung zu Arztterminen oder Behördengängen
- Spaziergänge in der naturnahen Umgebung, in Ihrem Tempo und mit sicherem Halt
- Hilfe bei Briefen, Formularen und Post
- Gesellschaft und ein gutes Gespräch bei einer Tasse Kaffee

Kostenlos beraten lassen
Wir prüfen Ihren Anspruch bei der Pflegekasse, unverbindlich.
Begleitung am Hang: sicher unterwegs in der grünen Lage
Sonnenberg liegt hügelig am Wiesbadener Stadtrand, und Steigungen oder längere Wege strengen mit den Jahren an. Eine vertraute Begleitung gibt Sicherheit und stimmt jeden Weg auf Sie ab, sei es der Gang zum Einkauf, eine Runde an der frischen Luft oder ein Termin.
Kostenübernahme
Bis zu rund 5.000 € im Jahr über die Pflegekasse
Entlastungsbetrag 131 € im Monat ab Pflegegrad 1, dazu ab Pflegegrad 2 die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. In der Regel ohne Eigenanteil (Stand 2026).
Wir rechnen alles direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Klingt das nach der Unterstützung, die Sie suchen?
Wir prüfen Ihren Anspruch bei der Pflegekasse kostenlos und unverbindlich.
Was die Alltagshilfe kostet und wie die Pflegekasse zahlt
Für viele Familien ist unsere Unterstützung nahezu kostenfrei: Bei einem anerkannten Pflegegrad zahlen Sie in der Regel keinen Eigenanteil und müssen sich nicht um den Papierkram kümmern. Ein Pflegegrad ist Voraussetzung; liegt noch keiner vor, sind wir gern als Selbstzahler-Leistung für Sie da.
- Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1 (§45b SGB XI), nicht genutzte Beträge sind ansparbar
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 € pro Jahr (gemeinsamer Jahresbetrag)
- Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse, in der Regel ohne Eigenanteil für Sie
Gut zu wissen
Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort. Sie lassen sich ansparen und später flexibel einsetzen, ganz nach Ihrem Bedarf.
So einfach beginnt Ihre Unterstützung in Sonnenberg
Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail. In einem ruhigen Erstgespräch klären wir, was Ihnen den Alltag erleichtert, suchen eine passende feste Helferin und übernehmen die Formalitäten mit der Pflegekasse.
In der Regel planen wir Sie innerhalb von 7 bis 10 Tagen ein, ohne Vertragsbindung. Sonnenberg gehört zu unserem Einzugsgebiet rund um Wiesbaden.
Klingt das nach der Unterstützung, die Sie suchen?
Wir prüfen Ihren Anspruch bei der Pflegekasse kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Sind Sie ein Pflegedienst?
Nein. LebensVita ist ein nach §45a SGB XI anerkannter Anbieter zur Unterstützung im Alltag. Wir helfen im Haushalt, beim Einkauf und mit Begleitung sowie Gesellschaft. Pflegerische oder medizinische Aufgaben übernehmen wir nicht. Wir ergänzen die Pflege, ohne sie zu ersetzen.
Was kostet die Alltagshilfe in Sonnenberg?
Bei einem anerkannten Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten, in der Regel ohne Eigenanteil für Sie. Wir nutzen dafür den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1 und ab Pflegegrad 2 zusätzlich die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit zusammen bis zu 3.539 € pro Jahr (gemeinsamer Jahresbetrag). Die Abrechnung läuft direkt über Ihre Pflegekasse.
Liegt Sonnenberg in Ihrem Einzugsgebiet?
Ja. Wiesbaden-Sonnenberg mit der Postleitzahl 65193 gehört zu unserem Einzugsgebiet rund um Wiesbaden. Eine feste Helferin kommt zu Ihnen nach Hause, auch in den hügeligen und ruhigen Wohnlagen des Stadtteils.
Brauche ich einen Pflegegrad für die Unterstützung?
Den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat erhalten Sie ab Pflegegrad 1. Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung dafür, dass die Pflegekasse zahlt. Liegt noch kein Pflegegrad vor, können Sie unsere Hilfe als Selbstzahlerin oder Selbstzahler nutzen, und wir beraten Sie gern zur Beantragung.
Diese Leistungen bringen wir zu Ihnen
Eine feste Helferin, viele Hilfen aus einer Hand, direkt über die Pflegekasse.

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Ihre Entlastung beginnt mit einem Gespräch
Ein kostenloses Erstgespräch genügt. Wir prüfen Ihren Anspruch bei der Pflegekasse, finden Ihre feste Helferin und übernehmen den Papierkram, in der Regel ohne Eigenanteil für Sie.
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