Kosten und Finanzierung der Entlastungshilfen in Wiesbaden
Unsere Unterstützung im Alltag kostet Sie in der Regel keinen Cent aus eigener Tasche. Mit einem Pflegegrad steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zu, ab Pflegegrad 2 kommen jährlich bis zu 3.539 € als gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hinzu. Wir rechnen alles direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Auch ohne Pflegegrad sind Sie als Selbstzahler herzlich willkommen.

Nabil Laaroussi
Gründer und Leiter · LebensVita

Der Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für Ihre Unterstützung
Jeder Mensch mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) hat einen gesetzlichen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Das sind 131 € pro Monat, die Ihre Pflegekasse zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bereitstellt. Diese Entlastungsleistung deckt hauswirtschaftliche Hilfen und Betreuungsleistungen nach § 45a SGB XI ab, also genau die Hilfe, die LebensVita Ihnen bietet. Als nach § 45a SGB XI anerkannter Anbieter dürfen wir diese Leistung für Sie erbringen und abrechnen.
Das Schöne daran: Dieser Betrag verfällt nicht sofort. Wenn Sie ihn in einem Monat nicht vollständig nutzen, sammelt er sich an und steht Ihnen später zur Verfügung. So können Sie unsere Begleitung flexibel und ganz nach Ihrem Bedarf einplanen.
Ganz praktisch heißt das: Sie können die 131 Euro zum Beispiel für eine Haushaltshilfe, eine Einkaufsbegleitung oder gemeinsame Stunden zu Hause einsetzen. Sie entscheiden, wofür Sie die Unterstützung nutzen möchten, und wir stimmen den Einsatz auf Ihren Alltag ab. Bei einem anerkannten Pflegegrad genügt ein kurzer Anruf, den Rest der Abwicklung übernehmen wir für Sie.
- Anspruch: alle Pflegegrade von 1 bis 5
- Höhe: 131 € jeden Monat, gesetzlich festgelegt
- Ansparbar: nicht genutztes Guthaben bleibt erhalten
- Zweckgebunden für anerkannte Alltagsunterstützung wie unsere
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 € im Jahr zusätzlich
Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen, einen Arzttermin haben oder einfach einmal durchatmen möchten, springt die Verhinderungspflege ein. Hierfür stellt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 seit 2025 jährlich bis zu 3.539 € als gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereit, mit denen wir Sie in dieser Zeit entlasten dürfen.
Den Entlastungsbetrag gibt es ab Pflegegrad 1, die Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2. Beide lassen sich kombinieren: Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen so im Jahr bis zu rund 5.000 € zur Verfügung, ohne dass Sie selbst etwas dazuzahlen müssen. Welche Töpfe in Ihrem Fall offen sind, klären wir gemeinsam und unkompliziert mit Ihnen.
Auch hier müssen Sie die Zeit nicht am Stück nehmen. Ob ein freier Nachmittag pro Woche oder eine zusammenhängende Urlaubswoche: Wir richten die Verhinderungspflege nach Ihrem Bedarf aus und planen sie verlässlich mit derselben festen Helferin. So wissen Sie Ihren Angehörigen gut umsorgt, während Sie selbst zur Ruhe kommen.
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse: keine private Zuzahlung
Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und keine Rechnungen sammeln. Wir rechnen unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für Sie bleibt damit in der Regel kein Eigenanteil übrig, solange wir uns innerhalb Ihrer Ansprüche bewegen.
Den Papierkram nehmen wir Ihnen ab. Wir kümmern uns um die Formulare und die Abstimmung mit Ihrer Kasse, damit Sie sich entspannt zurücklehnen können. So bleibt Ihnen Zeit für das, was wirklich zählt.
So läuft die Abrechnung ab: Vor dem ersten Einsatz prüfen wir gemeinsam Ihre Ansprüche und holen, falls nötig, die Zustimmung Ihrer Pflegekasse ein. Anschließend dokumentieren wir jede Begleitung und reichen die Nachweise direkt bei der Kasse ein. Sie erhalten keine Rechnung, solange wir uns innerhalb Ihres monatlichen Entlastungsbetrags und der Verhinderungspflege bewegen. Bei Fragen zur Abrechnung sind wir jederzeit für Sie und Ihre Angehörigen ansprechbar.
Auch ohne Pflegegrad: gerne als Selbstzahler
Sie haben noch keinen Pflegegrad oder befinden sich gerade erst im Antrag? Auch dann sind Sie bei uns willkommen. Als Selbstzahler können Sie unsere Unterstützung im Alltag jederzeit in Anspruch nehmen, ganz ohne Vertragsbindung.
Wichtig zu wissen: Wir sind ein anerkannter Anbieter für Entlastungshilfen und kein Pflegedienst. Wir übernehmen keine pflegerischen oder medizinischen Maßnahmen, sondern ergänzen diese mit Begleitung und Hilfe im Alltag. Sprechen Sie uns gerne an, dann finden wir gemeinsam den passenden Weg für Sie.
Wenn Sie den Pflegegrad erst beantragen, unterstützen wir Sie auf Wunsch dabei und füllen die Unterlagen gemeinsam mit Ihnen aus. Bis zur Anerkennung können Sie unsere Hilfe als Selbstzahler nutzen, ganz flexibel und ohne lange Bindung. Sobald ein Pflegegrad vorliegt, rechnen wir die anerkannten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. So bekommen Sie die Entlastung, die Sie heute brauchen, und verlieren keine Zeit.
Was zahlt Ihre Pflegekasse?
Wählen Sie den Pflegegrad, wir zeigen Ihnen die Richtwerte. Den genauen Anspruch prüfen wir kostenlos für Sie.
Häufige Fragen zu den Kosten
Was kostet mich die Unterstützung von LebensVita?
In der Regel zahlen Sie nichts aus eigener Tasche. Mit einem Pflegegrad nutzen wir Ihren Entlastungsbetrag von 131 € im Monat und die Verhinderungspflege und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ein privater Eigenanteil entsteht dabei normalerweise nicht.
Was ist der Entlastungsbetrag und wie hoch ist er?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 € pro Monat und steht jedem Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Er ist zweckgebunden für anerkannte Alltagsunterstützung wie unsere und lässt sich ansparen, wenn Sie ihn nicht jeden Monat voll nutzen.
Wie viel Geld gibt es bei der Verhinderungspflege?
Über den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stellt Ihre Pflegekasse ab Pflegegrad 2 jährlich bis zu 3.539 € bereit. Zusammen mit dem Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1) stehen Ihnen so ab Pflegegrad 2 bis zu rund 5.000 € im Jahr für unsere Begleitung zur Verfügung, ohne private Zuzahlung.
Muss ich die Leistungen erst selbst bezahlen und dann einreichen?
Nein. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Wir rechnen unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und kümmern uns um die nötigen Formulare. So bleibt für Sie in der Regel kein Eigenanteil und kein Papierkram.
Kann ich Sie auch ohne Pflegegrad beauftragen?
Ja, sehr gerne. Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Unterstützung im Alltag als Selbstzahler in Anspruch nehmen, ganz ohne Vertragsbindung. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie unverbindlich.
Wir prüfen Ihren Anspruch, kostenlos
Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir klären mit Ihrer Pflegekasse, was Ihnen zusteht.
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