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LebensVita Entlastungshilfe
Wissenswelt

Pflege-Glossar: Begriffe von A–Z einfach erklärt

Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegegrad: Rund um die Pflegekasse gibt es viele Fachbegriffe. Hier finden Sie die wichtigsten alphabetisch sortiert und verständlich erklärt; springen Sie über das Alphabet direkt zum Buchstaben.

Nabil Laaroussi, Gründer und Leiter von LebensVita
Ihr Ansprechpartner

Nabil Laaroussi

Gründer und Leiter · LebensVita

A

Angebote zur Unterstützung im Alltag (§45a SGB XI)

Anerkannte Angebote, die pflegebedürftige Menschen im Alltag entlasten, etwa Haushaltshilfe, Einkauf, Begleitung und Betreuung. Sie werden über den Entlastungsbetrag finanziert und sind kein Pflegedienst: pflegerische oder medizinische Maßnahmen gehören nicht dazu. LebensVita ist ein nach §45a anerkannter Anbieter.

Unsere Leistungen

B

Begutachtung (Medizinischer Dienst)

Bei einem Hausbesuch bewertet der Medizinische Dienst (MD), wie selbstständig eine Person den Alltag bewältigt, anhand von sechs Lebensbereichen (Neues Begutachtungsassessment, NBA). Das Ergebnis bestimmt den Pflegegrad. Ein Pflegetagebuch hilft bei der Vorbereitung.

Pflegegrad beantragen

Behandlungspflege (§37 SGB V)

Ärztlich verordnete pflegerische Maßnahmen wie Medikamentengabe, Wundversorgung oder Injektionen. Sie wird von einem ambulanten Pflegedienst erbracht und ist klar von der Alltagshilfe nach §45a zu unterscheiden.

Alltagshilfe und Pflegedienst im Vergleich

E

Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)

Ein zweckgebundener Betrag von 131 € pro Monat (Stand 2026), der allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht, die zu Hause leben. Er wird nicht ausgezahlt, sondern für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Nicht genutzte Beträge sind ansparbar und können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.

Entlastungsbetrag richtig nutzen

H

Haushaltshilfe

Hauswirtschaftliche Unterstützung im eigenen Zuhause: Wäsche, Aufräumen, Küche sauber halten und Einkäufe. Über den Entlastungsbetrag ist sie für viele Pflegebedürftige ohne Eigenanteil möglich.

Haushaltshilfe

K

Kurzzeitpflege (§42 SGB XI)

Vorübergehende vollstationäre Pflege, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Übergangszeit. Seit 2025 bildet sie mit der Verhinderungspflege einen gemeinsamen Jahresbetrag.

P

Pflegebedürftigkeit (§14 SGB XI)

Liegt vor, wenn die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten einer Person gesundheitlich bedingt beeinträchtigt sind und sie deshalb auf Hilfe angewiesen ist, voraussichtlich für mindestens sechs Monate. Sie ist Voraussetzung für die Einstufung in einen Pflegegrad.

Pflegeberatung (§7a SGB XI)

Ein kostenloser, neutraler Beratungsanspruch rund um Pflegeleistungen. LebensVita ergänzt das mit einem unverbindlichen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam prüfen, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Kostenloses Erstgespräch

Pflegegeld (§37 SGB XI)

Eine Geldleistung der Pflegekasse für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause überwiegend von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.

Pflegegrad

Das Maß der Pflegebedürftigkeit, eingeteilt in fünf Stufen (Pflegegrad 1 bis 5). Er wird über die Begutachtung festgelegt und entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegekasse zustehen. Schon ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag.

Pflegegrad beantragen

Pflegehilfsmittel (§40 SGB XI)

Hilfsmittel, die die Pflege zu Hause erleichtern. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel) zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 einen monatlichen Pauschalbetrag. Den aktuellen Betrag nennt Ihre Pflegekasse.

Pflegekasse

Der Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie ist an Ihre Krankenkasse angegliedert und übernimmt die Leistungen wie Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege. LebensVita rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Kosten und Finanzierung

Pflegesachleistung (§36 SGB XI)

Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes für die körperbezogene Pflege (Grundpflege) ab Pflegegrad 2. Sie ist von der Alltagshilfe nach §45a zu unterscheiden, kann diese aber sinnvoll ergänzen.

Alltagshilfe und Pflegedienst im Vergleich

Pflegetagebuch

Eine Dokumentation, in der über ein bis zwei Wochen festgehalten wird, wobei und wie oft Hilfe nötig ist. Es hilft, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf bei der Begutachtung nachvollziehbar zu machen.

V

Verhinderungspflege (§39 SGB XI)

Eine Ersatzbetreuung, wenn die sonst pflegende Person verhindert ist, etwa durch Urlaub, Krankheit oder eine nötige Pause. Sie steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung; seit 2025 bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €.

Verhinderungspflege einfach erklärt

Unklar, was Ihnen zusteht? Wir klären es kostenlos.

Im unverbindlichen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam Ihre Ansprüche und übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse.

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