Angebote zur Unterstützung im Alltag (§45a SGB XI)
Anerkannte Angebote, die pflegebedürftige Menschen im Alltag entlasten, etwa Haushaltshilfe, Einkauf, Begleitung und Betreuung. Sie werden über den Entlastungsbetrag finanziert und sind kein Pflegedienst: pflegerische oder medizinische Maßnahmen gehören nicht dazu. LebensVita ist ein nach §45a anerkannter Anbieter.
Unsere Leistungen

