Häufige Fragen zur Alltagshilfe und Pflegekasse
Die wichtigsten Antworten rund um Alltagshilfe, Pflegekasse und Verhinderungspflege, nach Themen sortiert. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.

Nabil Laaroussi
Gründer und Leiter · LebensVita
Leistungen und Ablauf
Welche Aufgaben übernimmt die Helferin?
Wir unterstützen im Alltag: im Haushalt, beim Einkauf, bei Wegen und Begleitungen sowie bei der Post mit Ämtern. Pflegerische oder medizinische Maßnahmen gehören bewusst nicht dazu; dafür ist ein Pflegedienst zuständig.
Was ist der Unterschied zu einem Pflegedienst?
Ein Pflegedienst übernimmt die körperliche und medizinische Pflege, oft in wenigen Minuten. Wir nehmen uns ein bis zwei Stunden Zeit für die Unterstützung im Alltag und ergänzen den Pflegedienst, statt ihn zu ersetzen.
Kommt immer dieselbe Helferin?
Ja. Sie bekommen eine feste Helferin, damit Vertrauen entstehen kann. Bei längeren Ausfällen sorgen wir für eine zuverlässige Vertretung.
Wie schnell geht es los?
In der Regel können wir Sie innerhalb von 7 bis 10 Tagen einplanen. Den Anfang macht ein kostenloses Erstgespräch, danach lernen wir uns bei einem unverbindlichen Hausbesuch kennen.
In welchen Orten sind Sie für mich da?
Wir sind von Wiesbaden-Biebrich aus in ganz Wiesbaden für Sie da, von der Innenstadt über das Rheingauviertel, Westend und Klarenthal bis nach Schierstein, Dotzheim und Sonnenberg. Ihre feste Helferin kommt zu Ihnen nach Hause.
Kosten und Pflegekasse
Was kostet die Alltagshilfe?
In der Regel übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Wir orientieren uns an den Sätzen der Stadt Wiesbaden und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad Voraussetzung. Auch ohne Pflegegrad unterstützen wir Sie gern als Selbstzahler und helfen Ihnen, einen Pflegegrad zu beantragen.
Wie rechnen Sie mit der Pflegekasse ab?
Wir rechnen die Leistungen im Rahmen Ihres Entlastungsbetrags und Ihrer Verhinderungspflege direkt mit der Pflegekasse ab. So entsteht für Sie kein Papierkram und keine Vorleistung.
Muss ich etwas zuzahlen?
Im Rahmen Ihrer Pflegekassen-Budgets entsteht in der Regel keine private Zuzahlung. Nur Leistungen, die über Ihr verfügbares Budget hinausgehen, wären ein Eigenanteil, und das besprechen wir vorher offen mit Ihnen.
Gibt es eine Vertragsbindung?
Nein. Sie nutzen unsere Hilfe so flexibel und so lange, wie Sie sie brauchen.
Verhinderungspflege
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege springt ein, wenn eine pflegende Angehörige oder ein pflegender Angehöriger einmal verhindert ist, etwa wegen Urlaub, Krankheit oder einer Auszeit. Wir übernehmen in dieser Zeit verlässlich die Betreuung im Alltag.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Bei Pflegegrad 1 nutzen Sie für unsere Unterstützung den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.
Wie viel übernimmt die Pflegekasse für Verhinderungspflege?
Ab Pflegegrad 2 stehen seit 2025 bis zu 3.539 € im Jahr als gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Den genauen Anspruch prüfen wir kostenlos für Sie.
Kann ich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege kombinieren?
Ja. Ab Pflegegrad 2 lassen sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege zusammen nutzen, sodass vielen Pflegebedürftigen zusammen bis zu rund 5.000 € im Jahr für ihre Entlastung zur Verfügung stehen. Bei Pflegegrad 1 ist es der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.
Muss ich die Verhinderungspflege vorher beantragen?
Sie müssen nichts Kompliziertes vorab regeln. Wir prüfen mit Ihnen, ob ein Anspruch besteht, rechnen die Verhinderungspflege direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und übernehmen den Papierkram für Sie.

Ihre Frage ist nicht dabei?
Nabil Laaroussi beantwortet sie Ihnen gern, kostenlos und unverbindlich.
Beträge nach SGB XI, Stand 2026. Im Zweifel erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse nach Ihrem konkreten Anspruch.

