Anerkannt nach §45a SGB XI+49 162 3297881
LebensVita Entlastungshilfe
Leistung

Hilfe bei Anträgen und Behördenpost in Wiesbaden

Wir nehmen Ihnen in Wiesbaden den Papierstress ab: Briefe sortieren, Anträge ausfüllen, mit Ämtern und Kassen sprechen. Als anerkannte Alltagshilfe nach §45a SGB XI ruhig, geduldig und verständlich.

Nabil Laaroussi, Gründer und Leiter von LebensVita
Ihr Ansprechpartner

Nabil Laaroussi

Gründer und Leiter · LebensVita

Illustration: Hilfe beim Ausfuellen von Formularen und Papierkram am Tisch

Was gehört zur Hilfe bei Anträgen und Behördenpost?

Stapeln sich Post und Formulare, bringen wir wieder Ordnung hinein und erklären in einfachen Worten, worum es geht.

Wichtig: Wir leisten organisatorische Alltagshilfe und keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Bei fachlichen Fragen verweisen wir Sie an die zuständige Stelle.

  • Briefe und Behördenpost sichten und verständlich erklären
  • Formulare und Anträge gemeinsam ausfüllen
  • Unterlagen ordnen und eine übersichtliche Ablage anlegen
  • Termine und Fristen notieren und im Blick behalten
  • Schriftverkehr vorbereiten und sortieren
Hilfe bei Anträgen und Behördenpost in Wiesbaden

Was zahlt Ihre Pflegekasse?

Wählen Sie den Pflegegrad, wir zeigen Ihnen die Richtwerte. Den genauen Anspruch prüfen wir kostenlos für Sie.

Kostenlos beraten lassen

Wir prüfen Ihren Anspruch bei der Pflegekasse, unverbindlich.

Begleitung zu Ämtern und Telefonate mit Behörden

Auf Wunsch begleiten wir Sie persönlich zum Termin bei Amt, Pflegekasse oder Versicherung und unterstützen Sie bei Telefonaten. So gehen Sie diese Wege nicht allein.

Gern holen wir Sie zuhause ab und bringen Sie zurück. Sie bestimmen jederzeit selbst, was besprochen und entschieden wird; eine Rechts- oder Steuerberatung leisten wir nicht.

Kostenübernahme

Bis zu rund 5.000 € im Jahr über die Pflegekasse

Entlastungsbetrag 131 € im Monat ab Pflegegrad 1, dazu ab Pflegegrad 2 die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. In der Regel ohne Eigenanteil (Stand 2026).

Wir rechnen alles direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Klingt das nach der Unterstützung, die Sie suchen?

Wir prüfen Ihren Anspruch bei der Pflegekasse kostenlos und unverbindlich.

Wer kann diese Hilfe in Anspruch nehmen?

Unsere Unterstützung richtet sich an ältere und pflegebedürftige Menschen sowie an entlastungssuchende Angehörige. Mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) übernimmt in der Regel die Pflegekasse die Kosten, ohne Pflegegrad gern als Selbstzahler.

Sie bekommen eine feste Helferin, damit Vertrauen entstehen kann. Unsere Hilfe nach §45a SGB XI ergänzt die Pflege, ersetzt sie aber nicht und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Unser Team arbeitet seit 2023 zusammen, ist in Wiesbaden und Umgebung für Sie da und plant Sie meist innerhalb von 7 bis 10 Tagen ein, ganz ohne Vertragsbindung.

Gut zu wissen

Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort. Sie lassen sich ansparen und später flexibel einsetzen, ganz nach Ihrem Bedarf.

So zahlt die Pflegekasse Ihre Alltagshilfe

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ohne Vertragsbindung und mit Einplanung innerhalb von 7 bis 10 Tagen.

  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1, ansparbar (§45b SGB XI)
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag bis zu 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2
  • Zusammen stehen so bis zu rund 5.000 € pro Jahr zur Verfügung

Klingt das nach der Unterstützung, die Sie suchen?

Wir prüfen Ihren Anspruch bei der Pflegekasse kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Füllt LebensVita meine Anträge selbst aus?

Wir füllen Formulare und Anträge gemeinsam mit Ihnen aus und erklären verständlich, worum es geht. Sie entscheiden und unterschreiben jederzeit selbst; wir unterstützen Sie organisatorisch, leisten aber keine Rechts- oder Steuerberatung.

Begleiten Sie mich auch persönlich zum Amt?

Ja. Auf Wunsch begleiten wir Sie persönlich zu Behörden, Pflegekasse oder Versicherung. Gern holen wir Sie zuhause ab und bringen Sie nach dem Termin wieder zurück.

Was kostet die Unterstützung bei Anträgen und Behördenpost?

In der Regel übernimmt die Pflegekasse die Kosten über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Brauche ich einen Pflegegrad?

Für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad Voraussetzung. Auch ohne Pflegegrad unterstützen wir Sie gern als Selbstzahler.

Behandelt LebensVita meine Unterlagen vertraulich?

Ja. Ihre Unterlagen und persönlichen Daten behandeln wir streng vertraulich. Sie bekommen eine feste Helferin, der Sie vertrauen können, und behalten stets die Kontrolle über Ihre Dokumente.

Anspruch-Check

In zwei Schritten: Das steht Ihnen zu

Beantworten Sie zwei kurze Fragen, und wir zeigen Ihnen, welche Unterstützung die Pflegekasse übernimmt. Unverbindlich und in 30 Sekunden.

Liegt bereits ein Pflegegrad vor?

Unsere Hilfe

Das übernehmen wir im Alltag

Eine feste Helferin, viele Hilfen aus einer Hand, ganz nach Ihrem Bedarf.

Echte Google-Bewertungen

Was Familien über LebensVita sagen

4,7von 5 bei Google
Besser geht es nicht: sehr umfassend in der Vorbereitung, Durchführung und im Umgang. Herr Laaroussi und sein Team haben sich um meinen an Demenz erkrankten Ehemann gekümmert.
CCarola S.Angehörige
Super Service, top Mitarbeiter und ein sehr freundlicher Umgang mit den Kundinnen und Kunden.
NNoah B.Google-Rezension
So hilfsbereit und kompetent. Sehr empfehlenswert.
NNabila T.Google-Rezension

Ihre Entlastung beginnt mit einem Gespräch

Ein kostenloses Erstgespräch genügt. Wir prüfen Ihren Anspruch bei der Pflegekasse, finden Ihre feste Helferin und übernehmen den Papierkram, in der Regel ohne Eigenanteil für Sie.

Kostenlos · unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden

Kontakt

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen

Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.

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