Verhinderungspflege in Wiesbaden: Ihre Auszeit als pflegender Angehöriger
Verhinderungspflege springt ein, wenn Sie als pflegender Angehöriger einmal pausieren, bei Urlaub, Krankheit oder einem freien Tag. Eine vertraute Helferin von LebensVita übernimmt dann die Unterstützung im Alltag.

Nabil Laaroussi
Gründer und Leiter · LebensVita

Was ist Verhinderungspflege?
Sind Sie als pflegende Person vorübergehend verhindert, springt eine andere Person für Sie ein. Wichtig: LebensVita ist ein anerkannter Anbieter zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI und kein Pflegedienst.
Wir übernehmen keine pflegerischen oder medizinischen Aufgaben, sondern entlasten Sie im Haushalt, bei Erledigungen und in der Alltagsbegleitung. Dabei kommt immer dieselbe vertraute Helferin, die Ihren Angehörigen schon kennt.

Was zahlt Ihre Pflegekasse?
Wählen Sie den Pflegegrad, wir zeigen Ihnen die Richtwerte. Den genauen Anspruch prüfen wir kostenlos für Sie.
Kostenlos beraten lassen
Wir prüfen Ihren Anspruch bei der Pflegekasse, unverbindlich.
Wie viel zahlt die Pflegekasse für Verhinderungspflege?
Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen seit 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu, den Sie flexibel über das Jahr verteilen, für einzelne Stunden, ganze Tage oder mehrere Wochen am Stück.
In aller Regel zahlen Sie nichts aus eigener Tasche. Wie viel Ihnen genau zusteht, prüfen wir gemeinsam im kostenlosen Erstgespräch bei Ihnen zu Hause.
- Bis zu 3.539 Euro im Jahr als gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Zusätzlich der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat (§45b SGB XI), ansparbar
- Ab Pflegegrad 2 ergeben beide Leistungen zusammen bis zu rund 5.000 Euro Unterstützung im Jahr
- LebensVita rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, keine Vorkasse für Sie
Kostenübernahme
Bis zu rund 5.000 € im Jahr über die Pflegekasse
Entlastungsbetrag 131 € im Monat ab Pflegegrad 1, dazu ab Pflegegrad 2 die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. In der Regel ohne Eigenanteil (Stand 2026).
Wir rechnen alles direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Klingt das nach der Unterstützung, die Sie suchen?
Wir prüfen Ihren Anspruch bei der Pflegekasse kostenlos und unverbindlich.
Wie übernimmt LebensVita Ihre Verhinderungspflege?
Sie bekommen eine feste Helferin, die Ihren Angehörigen kennenlernt, so entsteht Vertrauen statt ständig neuer Gesichter. Den Papierkram nehmen wir Ihnen ab und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Vorab besuchen wir Sie zu Hause und lernen den gewohnten Tagesablauf kennen. In der Regel planen wir Sie innerhalb von sieben bis zehn Tagen ein, seit 2023 in Wiesbaden und Umgebung im Einsatz und ganz ohne Vertragsbindung.
Gut zu wissen
Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort. Sie lassen sich ansparen und später flexibel einsetzen, ganz nach Ihrem Bedarf.
Welche Voraussetzungen gelten?
Damit die Pflegekasse die Verhinderungspflege übernimmt, müssen einige Punkte erfüllt sein. Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir mit Ihnen, ob alles passt, und unterstützen Sie beim Antrag.
Den Papierkram füllen wir gemeinsam mit Ihnen aus; den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat können Sie zusätzlich nutzen.
- Ihr Angehöriger hat mindestens Pflegegrad 2
- Sie als Pflegeperson sind vorübergehend verhindert (Urlaub, Krankheit, Auszeit)
- Die Betreuung findet im gewohnten Zuhause statt
Klingt das nach der Unterstützung, die Sie suchen?
Wir prüfen Ihren Anspruch bei der Pflegekasse kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch besteht, wenn Ihr Angehöriger mindestens Pflegegrad 2 hat. Sobald Sie als Pflegeperson vorübergehend verhindert sind, übernimmt die Pflegekasse die Verhinderungspflege. Wir prüfen das gerne mit Ihnen.
Wie hoch ist der Betrag für die Verhinderungspflege?
Pro Kalenderjahr stehen Ihnen ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 Euro als gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu. Zusammen mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat (bereits ab Pflegegrad 1) kommen Sie ab Pflegegrad 2 auf bis zu rund 5.000 Euro Unterstützung im Jahr. LebensVita rechnet alles direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Ist LebensVita ein Pflegedienst?
Nein. LebensVita ist ein anerkannter Anbieter zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI. Wir übernehmen keine pflegerischen oder medizinischen Aufgaben, sondern helfen im Haushalt, bei Erledigungen und in der Alltagsbegleitung. Damit ergänzen wir einen Pflegedienst, ersetzen ihn aber nicht.
Muss ich für die Verhinderungspflege in Vorkasse gehen?
Nein, in der Regel nicht. Wir rechnen die Verhinderungspflege direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie kümmern sich um nichts und haben keine Vertragsbindung. Beim Antrag und Papierkram unterstützen wir Sie von Anfang an.
Wie schnell kann LebensVita einspringen?
Nach einem kurzen Erstgespräch können wir Sie in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen einplanen. Sie erhalten eine feste Helferin, die Ihren Angehörigen kennenlernt, damit die Betreuung vertraut und verlässlich bleibt, auch wenn Sie selbst einmal Pause machen.
In zwei Schritten: Das steht Ihnen zu
Beantworten Sie zwei kurze Fragen, und wir zeigen Ihnen, welche Unterstützung die Pflegekasse übernimmt. Unverbindlich und in 30 Sekunden.
Liegt bereits ein Pflegegrad vor?
Das übernehmen wir im Alltag
Eine feste Helferin, viele Hilfen aus einer Hand, ganz nach Ihrem Bedarf.
Was Familien über LebensVita sagen
„Top, top, top, sehr zufrieden.“
„Besser geht es nicht: sehr umfassend in der Vorbereitung, Durchführung und im Umgang. Herr Laaroussi und sein Team haben sich um meinen an Demenz erkrankten Ehemann gekümmert.“
„Super Service, top Mitarbeiter und ein sehr freundlicher Umgang mit den Kundinnen und Kunden.“
Ihre Entlastung beginnt mit einem Gespräch
Ein kostenloses Erstgespräch genügt. Wir prüfen Ihren Anspruch bei der Pflegekasse, finden Ihre feste Helferin und übernehmen den Papierkram, in der Regel ohne Eigenanteil für Sie.
Kostenlos · unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen
Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
- Antwort innerhalb von 24 Stunden
- Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
- Eine feste, vertraute Ansprechpartnerin








