Alltagshilfe und Entlastung in Wiesbaden-Nordost
In Wiesbaden-Nordost (65183) unterstützen wir Sie zuhause: im Haushalt, beim Einkauf und mit Begleitung. Als nach §45a SGB XI anerkannter Anbieter sind wir kein Pflegedienst, sondern ergänzen die Pflege, ersetzen sie aber nicht.

Nabil Laaroussi
Gründer und Leiter · LebensVita
Womit wir Sie in Wiesbaden-Nordost im Alltag entlasten
Eine feste Helferin kommt regelmäßig zu Ihnen und nimmt Ihnen die Aufgaben ab, die schwerfallen.
Wir sind kein Pflegedienst und übernehmen keine pflegerischen oder medizinischen Aufgaben. Unsere Unterstützung umfasst zum Beispiel:
- Haushalt: Staubsaugen, Wischen, Wäsche, Küche und Bad
- Einkäufe erledigen oder Sie dabei begleiten
- Begleitung zu Spaziergängen, Arzt oder Behörden, mit sicherem Halt
- Hilfe bei Briefen, Formularen und Post
- Gesellschaft und ein offenes Ohr gegen die Einsamkeit

Kostenlos beraten lassen
Wir prüfen Ihren Anspruch bei der Pflegekasse, unverbindlich.
Wenn Hang und Treppen zur Hürde werden
Die grünen Hanglagen rund um die Nerotalanlagen machen das Viertel lebenswert, doch Treppen und ansteigende Wege werden mit den Jahren beschwerlich.
Ihre feste Helferin holt Sie zuhause ab, trägt Einkäufe die Stufen hinauf und gibt Ihnen sicheren Halt, damit Sie in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.
Kostenübernahme
Bis zu rund 5.000 € im Jahr über die Pflegekasse
Entlastungsbetrag 131 € im Monat ab Pflegegrad 1, dazu ab Pflegegrad 2 die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. In der Regel ohne Eigenanteil (Stand 2026).
Wir rechnen alles direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Klingt das nach der Unterstützung, die Sie suchen?
Wir prüfen Ihren Anspruch bei der Pflegekasse kostenlos und unverbindlich.
Wer die Alltagshilfe bezahlt: Ihre Pflegekasse
Bei einem anerkannten Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten, und wir rechnen direkt mit ihr ab, in der Regel ohne Vorkasse.
Liegt noch kein Pflegegrad vor, beraten wir Sie gern zur Beantragung. Ohne Pflegegrad ist unsere Hilfe als Selbstzahler ebenfalls möglich.
- Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1 (§45b SGB XI), nicht genutzte Beträge sind ansparbar
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 € pro Jahr (gemeinsamer Jahresbetrag)
- Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse, in der Regel ohne Eigenanteil für Sie
Gut zu wissen
Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort. Sie lassen sich ansparen und später flexibel einsetzen, ganz nach Ihrem Bedarf.
So einfach beginnen Sie mit LebensVita
Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail, wir klären Ihren Bedarf, finden eine passende feste Helferin und kümmern uns um die Formalitäten mit der Pflegekasse.
In der Regel planen wir Sie innerhalb von 7 bis 10 Tagen ein, ohne Vertragsbindung. Wiesbaden-Nordost gehört fest zu unserem Einzugsgebiet, ebenso das übrige Wiesbaden und das benachbarte Mainz.
Klingt das nach der Unterstützung, die Sie suchen?
Wir prüfen Ihren Anspruch bei der Pflegekasse kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Ist LebensVita ein Pflegedienst?
Nein. LebensVita ist ein nach §45a SGB XI anerkannter Anbieter zur Unterstützung im Alltag. Wir helfen im Haushalt, beim Einkauf und mit Begleitung, übernehmen aber keine pflegerischen oder medizinischen Aufgaben. Wir ergänzen die Pflege, ersetzen sie aber nicht.
Was kostet die Alltagshilfe in Wiesbaden-Nordost?
Bei einem anerkannten Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Dafür nutzen wir den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1 und ab Pflegegrad 2 zusätzlich die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit zusammen bis zu 3.539 € pro Jahr (gemeinsamer Jahresbetrag). Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sodass für Sie in der Regel kein Eigenanteil entsteht.
Liegt Wiesbaden-Nordost in Ihrem Einzugsgebiet?
Ja. Wiesbaden-Nordost mit der PLZ 65183 und den grünen Wohnlagen rund um die Nerotalanlagen gehört fest zu unserem Einzugsgebiet, ebenso das übrige Wiesbaden und das benachbarte Mainz. Eine feste Helferin kommt zu Ihnen nach Hause, auch in die Hanglagen.
Brauche ich einen Pflegegrad für die Unterstützung?
Den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat erhalten Sie ab Pflegegrad 1. Der Pflegegrad ist die Voraussetzung für die Leistung der Pflegekasse. Liegt noch keiner vor, beraten wir Sie gern bei der Beantragung. Ohne Pflegegrad ist unsere Hilfe als Selbstzahler möglich.
Diese Leistungen bringen wir zu Ihnen
Eine feste Helferin, viele Hilfen aus einer Hand, direkt über die Pflegekasse.

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Ihre Entlastung beginnt mit einem Gespräch
Ein kostenloses Erstgespräch genügt. Wir prüfen Ihren Anspruch bei der Pflegekasse, finden Ihre feste Helferin und übernehmen den Papierkram, in der Regel ohne Eigenanteil für Sie.
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