Alltags- und Entlastungshilfe im Rheingauviertel und Hollerborn
LebensVita ist Ihr nach §45a SGB XI anerkannter Anbieter für Unterstützung im Alltag im Rheingauviertel und in Hollerborn (65187). Wir sind kein Pflegedienst: Wir helfen im Haushalt, beim Einkauf, mit Fahrdienst und Begleitung und ergänzen einen Pflegedienst, ohne ihn zu ersetzen.

Nabil Laaroussi
Gründer und Leiter · LebensVita
Unsere Unterstützung im Alltag im Rheingauviertel
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und nehmen Ihnen die Aufgaben ab, die mit den Jahren schwerer fallen. Das sind hauswirtschaftliche und betreuende Hilfen, keine Pflege im medizinischen Sinne. Sie sagen uns, wobei Sie Hilfe brauchen:
- Hauswirtschaftliche Hilfe: Aufräumen, Wäsche und Sauberhalten der Wohnung
- Einkaufen von Lebensmitteln und Besorgungen des täglichen Bedarfs
- Fahrdienst und Begleitung zu Arztterminen, Behörden oder zum Einkaufen
- Begleitung bei Spaziergängen und Unternehmungen in der Nachbarschaft
- Betreuung und Gesellschaft, damit Sie nicht allein sind

Kostenlos beraten lassen
Wir prüfen Ihren Anspruch bei der Pflegekasse, unverbindlich.
Vertraute Hilfe in einem gewachsenen Altbauviertel
Im Rheingauviertel südwestlich des Zentrums wohnen viele Menschen seit vielen Jahren und möchten auch im Alter dort bleiben. Genau für sie ist unsere Hilfe gedacht.
Damit Sie nicht jedes Mal ein neues Gesicht vor der Tür haben, arbeiten wir mit festen Bezugspersonen. Treppen und enge Altbau-Hausflure sind für uns kein Hindernis; Hausbesuche stimmen wir flexibel nach Vereinbarung mit Ihnen ab.
Kostenübernahme
Bis zu rund 5.000 € im Jahr über die Pflegekasse
Entlastungsbetrag 131 € im Monat ab Pflegegrad 1, dazu ab Pflegegrad 2 die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. In der Regel ohne Eigenanteil (Stand 2026).
Wir rechnen alles direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Klingt das nach der Unterstützung, die Sie suchen?
Wir prüfen Ihren Anspruch bei der Pflegekasse kostenlos und unverbindlich.
Was kostet es Sie: Abrechnung über die Pflegekasse
In den meisten Fällen entstehen für Sie keine eigenen Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, in der Regel ohne Eigenanteil. Ein Pflegegrad ist Voraussetzung für die Kassenleistung; ohne Pflegegrad ist unsere Hilfe als Selbstzahler möglich. Diese Leistungen können Sie nutzen:
- Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1 (§45b SGB XI), nicht genutzte Beträge sind ansparbar
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 € pro Jahr (gemeinsamer Jahresbetrag)
- Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse, in der Regel ohne Eigenanteil für Sie
Gut zu wissen
Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort. Sie lassen sich ansparen und später flexibel einsetzen, ganz nach Ihrem Bedarf.
Klingt das nach der Unterstützung, die Sie suchen?
Wir prüfen Ihren Anspruch bei der Pflegekasse kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Sind Sie im Rheingauviertel ein Pflegedienst?
Nein. LebensVita ist ein nach §45a SGB XI anerkannter Anbieter zur Unterstützung im Alltag. Wir übernehmen keine pflegerischen oder medizinischen Maßnahmen, sondern helfen im Haushalt, beim Einkauf, mit unserem Fahrdienst sowie bei Begleitung und Betreuung. Wir ergänzen einen Pflegedienst, ersetzen ihn aber nicht. Pflegerische Aufgaben bleiben einem Pflegedienst vorbehalten.
Liegt das Rheingauviertel in Ihrem Einzugsgebiet?
Ja. Das Rheingauviertel und Hollerborn mit der Postleitzahl 65187 liegen südwestlich der Wiesbadener Innenstadt und damit in unserem Einzugsgebiet Wiesbaden und Umgebung. Auch die Altbauten mit Treppen und engen Hausfluren erreichen wir gut. Unsere Hausbesuche vereinbaren wir individuell mit Ihnen, sodass die Termine zu Ihrem Alltag passen.
Was kostet die Unterstützung im Alltag?
In der Regel entstehen für Sie keine eigenen Kosten. Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat nach §45b SGB XI zu, ab Pflegegrad 2 zusätzlich die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit zusammen bis zu 3.539 Euro im Jahr (gemeinsamer Jahresbetrag). Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, meist ohne Eigenanteil. Ein Pflegegrad ist Voraussetzung für die Kassenleistung. Ohne Pflegegrad ist unsere Hilfe als Selbstzahler möglich.
Brauche ich einen Pflegegrad, um Ihre Hilfe zu bekommen?
Für die Abrechnung über die Pflegekasse ist ein Pflegegrad Voraussetzung, denn der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege sind Leistungen nach dem SGB XI. Ohne Pflegegrad können Sie unsere Unterstützung im Alltag als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Gern beraten wir Sie und erklären Ihnen verständlich, welche Möglichkeiten für Sie infrage kommen.
Diese Leistungen bringen wir zu Ihnen
Eine feste Helferin, viele Hilfen aus einer Hand, direkt über die Pflegekasse.

Entlastungshilfe und Alltagshilfe
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Verhinderungspflege
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Haushaltshilfe
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Einkaufshilfe
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Fahrdienst im Alltag
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Begleitung zu Terminen
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Anträge und Behördenpost
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Digitale Hilfe im Alltag
Mehr erfahrenWeitere Einsatzgebiete in Wiesbaden
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Ihre Entlastung beginnt mit einem Gespräch
Ein kostenloses Erstgespräch genügt. Wir prüfen Ihren Anspruch bei der Pflegekasse, finden Ihre feste Helferin und übernehmen den Papierkram, in der Regel ohne Eigenanteil für Sie.
Kostenlos · unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden

