Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse
Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse; sie ist an die Krankenkasse angegliedert. Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt; die Kasse sendet Ihnen die Unterlagen zu. Wichtig ist das Datum: Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
Schritt 2: Die Begutachtung
Der Medizinische Dienst (MD) oder ein beauftragter Gutachter vereinbart einen Hausbesuch. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, von der Mobilität über die Selbstversorgung bis zur Gestaltung des Alltags.
Bereiten Sie sich vor: Schildern Sie den Alltag ehrlich und an einem typischen, nicht an einem besonders guten Tag. Hilfreich ist ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen.
- Mobilität (z. B. Aufstehen, Treppen)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Selbstversorgung (z. B. Waschen, Anziehen, Essen)
- Bewältigung von Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Schritt 3: Der Bescheid
Wenige Wochen nach der Begutachtung erhalten Sie den Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad (1 bis 5). Sind Sie nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Mit dem anerkannten Pflegegrad stehen Ihnen Leistungen zu, darunter der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, den Sie sofort für Alltagshilfe einsetzen können.
Wir begleiten Sie
Der Papierkram rund um die Pflegekasse kann überfordern. LebensVita unterstützt Sie dabei, die passenden Leistungen zu finden und zu nutzen, und übernimmt die Abrechnung der Alltagshilfe direkt mit Ihrer Kasse.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information (Stand 16. Juni 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung. Beträge und Regeln der Pflegeversicherung können sich ändern; im Zweifel klärt Ihre Pflegekasse Ihren konkreten Anspruch. Gern beraten wir Sie kostenlos.
Häufige Fragen
Was kostet der Antrag auf einen Pflegegrad?
Nichts. Antrag und Begutachtung sind für Sie kostenlos; die Kosten trägt die Pflegekasse.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
In der Regel erhalten Sie den Bescheid innerhalb weniger Wochen nach der Begutachtung. Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
Was kann ich bei Ablehnung tun?
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen; oft lohnt sich das, besonders mit einem Pflegetagebuch als Nachweis.
Quellen

Nabil Laaroussi
Gründer und Leiter, LebensVita Entlastungshilfen · Business and Law (Hochschule RheinMain), staatlich anerkannter Anbieter zur Unterstützung im Alltag



