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LebensVita Entlastungshilfe
Pflegekasse

Entlastungsbetrag: 131 € im Monat richtig nutzen

Zuletzt aktualisiert: 16. Juni 2026 5 Min. Lesezeit

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 € pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause leben. Diese Entlastungsleistung ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Haushaltshilfe, Betreuung oder Begleitung. Sie erhalten keine Auszahlung; stattdessen rechnet der Anbieter direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Nabil Laaroussi, Gründer und Leiter von LebensVita
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Nabil Laaroussi

Gründer und Leiter · LebensVita

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Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung. Mit ihm sollen pflegebedürftige Menschen im Alltag entlastet und pflegende Angehörige unterstützt werden. Im Unterschied zum Pflegegeld wird der Betrag nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Leistungen verwendet und über die Pflegekasse erstattet.

Anspruch haben alle Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad, und zwar bereits ab Pflegegrad 1. Damit ist der Entlastungsbetrag oft die erste Leistung, die Menschen mit niedrigem Pflegegrad konkret nutzen können.

Wofür dürfen Sie die 131 € einsetzen?

Der Betrag ist für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI vorgesehen. Dazu zählen hauswirtschaftliche Hilfen und Betreuungsleistungen, also genau die Aufgaben, bei denen LebensVita Sie unterstützt:

  • Haushaltshilfe: Wäsche, Aufräumen, Ordnung
  • Einkäufe und Besorgungen, Begleitung zu Terminen
  • Betreuung und Gesellschaft im Alltag
  • Unterstützung bei Wegen und im Haushalt

Ansparen: So verfällt kein Geld

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie können den Entlastungsbetrag innerhalb des Kalenderjahres ansammeln und auch noch im ersten Halbjahr des Folgejahres verwenden. Wer also einige Monate keine Unterstützung in Anspruch nimmt, verliert seinen Anspruch nicht; er sammelt sich an.

Praktisch bedeutet das: Über ein Jahr stehen bis zu 1.572 € (12 × 131 €) für Alltagshilfe zur Verfügung. Reste aus dem Vorjahr sollten Sie bis spätestens 30. Juni einsetzen, damit sie nicht verfallen.

So einfach läuft die Abrechnung mit LebensVita

Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und keine Anträge selbst stellen. Als anerkannter Anbieter zur Unterstützung im Alltag rechnen wir die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab; in der Regel bleibt für Sie kein Eigenanteil. Den Papierkram übernehmen wir.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, welcher Pflegegrad vorliegt, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie Ihren Entlastungsbetrag optimal nutzen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information (Stand 16. Juni 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung. Beträge und Regeln der Pflegeversicherung können sich ändern; im Zweifel klärt Ihre Pflegekasse Ihren konkreten Anspruch. Gern beraten wir Sie kostenlos.

Häufige Fragen

Bekomme ich die 131 € ausgezahlt?

Nein. Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Gilt der Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?

Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht bereits ab Pflegegrad 1 zu, und ebenso bei den Pflegegraden 2 bis 5.

Was passiert mit nicht genutztem Geld?

Nicht abgerufene Beträge können angespart und noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Erst danach verfallen Restbeträge des Vorjahres.

Nabil Laaroussi, Gründer und Leiter von LebensVita Entlastungshilfen

Nabil Laaroussi

Gründer und Leiter, LebensVita Entlastungshilfen · Business and Law (Hochschule RheinMain), staatlich anerkannter Anbieter zur Unterstützung im Alltag

Fragen zu Ihrem Anspruch? Wir beraten Sie kostenlos.

Wir klären gemeinsam, welche Leistungen Ihnen zustehen, und übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse.

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